Lagerungshinweise

    Unsere Produkte sind Naturprodukte. Richtig gelagert halten sie ihre Qualität über die gesamte Haltbarkeitsdauer. Auf dieser Seite finden Sie unsere Lagerungshinweise mit den Haltbarkeitsdauern und Lagerbedingungen für alle Produktgruppen – als PDF zum Herunterladen. Die Lagerungshinweise sind verbindlicher Bestandteil unserer Verträge.

    Lagerungshinweise für unsere Produkte

    Verbindlicher Bestandteil unserer Verträge · Stand August 2026 · Version 1.0

    Diese Lagerungshinweise sind verbindlicher Bestandteil unserer Verträge.

    Für Geschäftskunden gilt ergänzend § 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden: Die Einhaltung der Haltbarkeitsdauern und Lagerbedingungen ist Voraussetzung für Mängelansprüche, den Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung führt der Kunde (§ 14 Absatz 3).

    Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt. Für Veränderungen der Ware, die auf eine Lagerung entgegen diesen Hinweisen oder auf eine Überschreitung der Haltbarkeitsdauer zurückzuführen sind, haften wir jedoch nicht (§ 8 der AGB für Verbraucher).

    1. Maximale Haltbarkeitsdauer

    Die folgenden Zeiten sind die vereinbarte maximale Haltbarkeitsdauer bei ordnungsgemäßer Lagerung, gerechnet ab Lieferdatum. Wir empfehlen, die Ware so früh wie möglich nach der Anlieferung zu verarbeiten.

    ProduktMaximale Haltbarkeitsdauer ab Lieferdatum
    Pellsoft2 Monate
    Granulat (Granupollo, Granuhorse)3 Wochen
    Futtermittel, zum Beispiel Luzerneprodukte4 Monate
    Zeolithprodukte ohne Zusätze3 Jahre
    Zeolithprodukte mit ätherischen Ölen oder Pheromonen6 Monate

    Bitte beachten Sie besonders die kurze Haltbarkeitsdauer des Granulats: Es reagiert wegen seiner sehr großen inneren Oberfläche empfindlich auf Schwankungen der Luftfeuchtigkeit und ist deshalb ausdrücklich von der längeren Lagerzeit der übrigen Einstreuprodukte ausgenommen.

    2. Lagerbedingungen für Einstreu- und Futterprodukte aus Stroh

    Die folgenden Vorgaben gelten für Bigbags und für Sackware gleichermaßen. Der einzige Unterschied: Sackware muss nicht geöffnet werden.

    • Bigbags sind unmittelbar nach der Anlieferung oben zu öffnen und anschließend luftdurchlässig abzudecken. Das Öffnen verhindert Kondensfeuchtigkeit bei Temperaturunterschieden zwischen Tag und Nacht, die Abdeckung schützt vor Vögeln und Schadnagern.
    • Sackware muss nicht geöffnet werden. Alle übrigen Vorgaben dieses Abschnitts gelten für Sackware unverändert.
    • Die Ware muss auf Paletten stehen. Direkter Bodenkontakt ist nicht zulässig, da sonst Bodenfeuchte in die Ware zieht.
    • Lagerort: trocken, gut durchlüftet und beschattet – zum Beispiel offene Halle, Maschinenhalle oder Scheune. Nicht in beheizten Räumen, nicht in luftdicht geschlossenen Räumen und nicht im Freien.
    • Eine ausreichende Luftzirkulation ist sicherzustellen. Kondenswasserbildung ist zu vermeiden; besonders kritisch ist eine dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit über 75 Prozent.
    • Die Ware ist vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.

    3. Lagerbedingungen für Zeolithprodukte

    • Trocken lagern und auf Paletten stellen.
    • Nicht im Freien lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
    • Gebinde mit ätherischen Ölen oder Pheromonen nach jeder Entnahme wieder verschließen.

    4. Prüfung bei Anlieferung

    Bigbags: Da diese unmittelbar nach der Anlieferung zu öffnen sind, sind Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Verklumpung, auffällige Geruchsveränderungen und Fremdkörper zu diesem Zeitpunkt erkennbar.

    Sackware: Bitte prüfen Sie Anzahl, Verpackung und äußeren Zustand. Wir empfehlen Ihnen, bei Anlieferung stichprobenartig einen Sack zu öffnen und den Inhalt zu begutachten.

    • Erkennbare Mängel bitte sofort im Frachtbrief vermerken, fotografieren und zusätzlich innerhalb von 3 Werktagen in Textform an sales@kaltenecker-agrar.com melden.
    • Verdeckte Mängel bitte unverzüglich nach Entdeckung in Textform melden, spätestens innerhalb von 2 Werktagen.
    • Für Geschäftskunden gilt: Ansprüche wegen verdeckter Mängel können längstens bis zum Ablauf der oben genannten Haltbarkeitsdauer geltend gemacht werden.
    • In beiden Fällen bitte eine ausreichende, verschlossene Rückstellprobe der beanstandeten Ware aufbewahren. Ohne prüffähige Probe ist eine Beurteilung nicht möglich.

    5. Dokumentation der Lagerung

    Wir empfehlen Ihnen, die Einlagerung kurz mit Foto und Datum zu dokumentieren und die Fotos bis zur vollständigen Verarbeitung der Ware aufzubewahren. Das kostet zwei Minuten und hilft im Fall einer Beanstandung beiden Seiten, den Sachverhalt schnell zu klären.

    6. Folgen bei Nichteinhaltung

    Werden die genannten Haltbarkeitsdauern überschritten oder die Lagerbedingungen nicht eingehalten, sind Mängelansprüche für hierdurch entstandene Qualitätsveränderungen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist der Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 9 Absatz 3 und § 14 Absatz 5 der AGB für Geschäftskunden, § 8 Absatz 3 der AGB für Verbraucher).

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.