Transportbedingungen

    Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker (Kaltenecker Agrar)

    Karl-Marx-Ring 30, 81735 München

    für Speditions- und Transportdienstleister

    Stand: April 2025

    Inhaltsverzeichnis

    • Teil A – Geltung und Grundsatz

    • Teil B – Allgemeine Pflichten des Transportpartners

    • Teil C – Kommunikation und Informationspflichten

    • Teil D – Transportdurchführung und Zollabwicklung

    • Teil E – Entladung und Dokumentation

    • Teil F – Vertraulichkeit, Subunternehmer und Weitergabe

    • Teil G – Vertragsstrafen bei Pflichtverstößen

    • Teil H – Haftung für Transportschäden

    • Teil I – Schlussbestimmungen

    Teil A – Geltung und Grundsatz

    1. Diese Transportbedingungen gelten für alle Transportaufträge der Firma Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker (Kaltenecker Agrar), Karl-Marx-Ring 30, 81735 München.

    2. Sie werden dem Transportpartner bei erstmaliger Zusammenarbeit sowie bei Änderungen per E-Mail übermittelt.

    3. Mit Annahme des Transportauftrags erkennt der Spediteur diese Bedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

    4. Ergänzende Anhänge (z. B. Benimmregeln_Spedition) gelten ebenfalls als verbindlich und werden per E-Mail mitgesendet.

    Teil B – Allgemeine Pflichten des Transportpartners

    1. Der Transportpartner verpflichtet sich zu ordnungsgemäßer, pünktlicher und sicherer Durchführung des Auftrags.

    2. Vor Fahrtantritt sind folgende Daten zu übermitteln:

    • Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger
    • Name und Telefonnummer des Fahrers

    3. KAG behält sich das Recht vor, erteilte Transportaufträge vor Beladung stornieren oder umdisponieren, ohne dass Vergütungsansprüche entstehen.

    4. KAG ist berechtigt, auch nach Auftragserteilung Lade-/Entladeorte, Reihenfolgen oder Zeiten zu ändern, sofern dies zumutbar bleibt.

    5. Eine Weitergabe des Transportauftrags an Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KAG zulässig. Der Hauptspediteur haftet vollumfänglich für das Verhalten Dritter.

    Teil C – Kommunikation und Informationspflichten

    1. Kommunikation erfolgt ausschließlich auf Deutsch oder Englisch.

    2. Verbindliche Kommunikationskanäle sind:

    • transport@kaltenecker-agrar.com
    • finance@kaltenecker-agrar.com
    • WhatsApp (nur für Kurzinfos): +49 159 06380493

    3. Nicht zulässig sind: Telegram, Viber, Nachrichten in kyrillischer Schrift.

    4. Folgende Transportinformationen sind pro Auftrag verpflichtend zu übermitteln:

    • Abfahrt vom Ladeort
    • Überschreiten der Ausfuhrgrenze
    • T1-Dokument unmittelbar nach Erstellung
    • Erreichen des Einfuhrzolls
    • Status „verzollt" ja/nein
    • Ankunft am ersten und weiteren Entladepunkten
    • Abschluss der Entladung inkl. Vorkommnisse

    5. Bei behördlicher Kontrolle (z. B. Zoll, BAG, Polizei) ist KAG sofort zu informieren und über den Verlauf regelmäßig zu updaten.

    Teil D – Transportdurchführung und Zollabwicklung

    1. Der bei der Transportauftragserteilung vereinbarte Grenzübergang ist zwingend einzuhalten.

    2. Bei Änderung des T1-Dokuments oder Nutzung eines anderen Grenzübergangs haftet der Spediteur für daraus entstehende Kosten und Verzögerungen.

    3. KAG übernimmt keine Haftung für Wartezeiten oder Zusatzkosten bei Abweichungen.

    4. Bei Nichtdurchführung oder unentschuldigtem Nichterscheinen haftet der Spediteur für notwendige Ersatzdispositionen.

    5. Bei sämtlichen Importtransporten aus Nicht-EU-Staaten ist der eingesetzte LKW ausnahmslos zunächst beim zuständigen Einfuhrzollamt zur Abfertigung vorzuführen. Eine direkte Anfahrt der Abladestelle ohne vorherige zollamtliche Freigabe ist ausdrücklich unzulässig.

    Für sämtliche aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift resultierenden Kosten, Verzögerungen, Bußgelder oder sonstigen Nachteile haftet die beauftragte Spedition in vollem Umfang, sofern sie das Fehlverhalten zu vertreten hat.

    Teil E – Entladung und Dokumentation

    1. Vom Fahrer sind folgende Dokumente ordnungsgemäß zu führen:

    • 1× Lieferschein für den Kunden
    • 1× unterzeichneter Lieferschein für den Fahrer
    • 1× unterzeichnete CMR (nicht für den Kunden)

    2. Fotos oder Scans der unterzeichneten Dokumente sind noch am Tag der Entladung an KAG (transport@kaltenecker-agrar.com) zu übermitteln.

    3. Alle transportrelevanten Unterlagen sind vom Transportpartner für mindestens 12 Monate aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

    Teil F – Vertraulichkeit, Subunternehmer und Weitergabe

    1. Der Transportpartner verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit.

    2. Untersagt ist die Weitergabe folgender Daten an Dritte:

    • Lade- und Entladeadressen
    • CMR, Lieferscheine, Rechnungen
    • Transportpreise
    • interne Kommunikation, Videos, Bilder, Scans

    3. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen KAG und dem Transportpartner – keine Weitergabe an Kunden oder Absender. Bei nicht Beachtung ist Kaltenecker berechtigt Schadensersatz in Höhe von 10.000 € zu verlangen.

    4. Verstöße gegen die separat übermittelten Benimmregeln_Spedition (z. B. unhöfliches Auftreten, Missachtung von Anweisungen) sind untersagt.

    Teil G – Vertragsstrafen bei Pflichtverstößen

    Verstöße gegen die Transportbedingungen werden mit folgenden Vertragsstrafen geahndet. Die Beträge werden direkt von der Frachtvergütung abgezogen:

    Fehlende Vorankündigung der Ankunft mind. 12 Std. vorher, keine Meldung bei Verzögerung, keine Ankunftsmeldung: 100 €
    Verspätung > 1 Tag durch Eigenverschulden: bis zur Höhe der vereinbarten Frachtvergütung
    Verspätete oder fehlende T1-Übermittlung: 100 €
    Fehlende oder fehlerhafte Fahrerdaten: 50 €
    Falscher oder unangemeldeter Grenzübergang: 100 € + entstandene Kosten
    Keine Übermittlung unterschriebener Dokumente am Entladetag: 50 €
    Nutzung nicht erlaubter Kommunikationsmittel: 100 €
    Weitergabe vertraulicher Daten: 10.000 € + Sonderkündigungsrecht
    Weitergabe des Auftrags an Subunternehmer ohne Zustimmung: 500 € + Haftung für Folgeschäden
    Verstoß gegen Benimmregeln_Spedition (mitgesendet als Anhang): 100 €
    Nichtdurchführung des Transports ohne rechtzeitige Absage → Ersatzdisposition durch KAG: min. 250 €, ggf. volle Ersatzkosten

    Teil H – Haftung für Transportschäden

    1. Der Transportpartner haftet vollumfänglich für Schäden, die während des Transports entstehen – insbesondere durch:

    • mangelhafte Ladungssicherung
    • unsachgemäßen Umgang
    • Feuchtigkeit, Nässe, Verunreinigungen
    • Planen und Aufbauten müssen intakt zu 100 % Wasserdicht sein.

    2. Die Beweislast für ein fehlendes Verschulden trägt der Spediteur.

    3. Die Regelungen der CMR-Konvention bleiben unberührt, werden jedoch durch diese Bedingungen ergänzt und konkretisiert.

    Teil I – Schlussbestimmungen

    1. Es gelten ergänzend die jeweils aktuellen AGB der Firma Kaltenecker Agrar.

    2. Gerichtsstand ist München, Deutschland.

    3. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform.