Einkaufsbedingungen

    Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker (Kaltenecker Agrar)

    Karl-Marx-Ring 30, 81735 München

    Stand: April 2025

    Inhaltsverzeichnis

    1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

    2. Bestellung und Auftragsannahme

    3. Lieferpflichten und Abläufe

    4. Lieferverzug und Kostenhaftung

    5. Produktqualität und gesetzliche Anforderungen

    6. Mängel, Rückgabe, Vertragsstrafe

    7. Produkthaftpflichtversicherung

    8. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

    9. Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation

    10. Rechnungsstellung und Zahlung

    11. Vertraulichkeit, Kundenschutz und Markenrechte

    12. Schlussbestimmungen

    1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

    (1) Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Lieferverhältnisse zwischen Kaltenecker Agrar und seinen Lieferanten. Sie sind Bestandteil jedes Einkaufs, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

    (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten finden selbst dann keine Anwendung, wenn Kaltenecker Agrar ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

    (3) Ergänzend gelten die jeweils von Kaltenecker Agrar definierten Kaltenecker Qualitätsrichtlinien als verbindliche Qualitätsanforderung. Diese werden mit jedem Auftrag Bestandteil der Vereinbarung.

    (4) Mit der Annahme einer Bestellung, der Lieferung oder der Erbringung von Leistungen gelten diese Einkaufsbedingungen automatisch als akzeptiert, auch wenn der Lieferant im Einzelfall keine ausdrückliche Zustimmung erteilt oder sich auf eigene AGB beruft.

    2. Bestellung und Auftragsannahme

    (1) Bestellungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Mündliche Abreden oder telefonische Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

    (2) Der Lieferant hat jede Bestellung innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, ist Kaltenecker Agrar berechtigt, die Bestellung kostenfrei zu widerrufen.

    3. Lieferpflichten und Abläufe

    (1) Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen bedürfen der vorherigen Zustimmung.

    (2) Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware ausschließlich an die von Kaltenecker Agrar ausdrücklich benannten Empfänger, Lagerorte oder Speditionen zu liefern. Lieferungen an nicht autorisierte Stellen oder ohne schriftliche Freigabe gelten als nicht ordnungsgemäß erfüllt. In diesem Fall ist Kaltenecker Agrar berechtigt, die Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzuweisen oder umzuleiten.

    4. Lieferverzug und Kostenhaftung

    (1) Bei erkennbarer Lieferverzögerung ist Kaltenecker Agrar unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Lieferant hat geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung einzuleiten.

    (2) Im Falle des Lieferverzugs ist Kaltenecker Agrar berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen. Der Lieferant haftet für sämtliche Kosten und Schäden, die Kaltenecker Agrar infolge der Verzögerung entstehen – einschließlich Standzeiten, Leerkilometer, Lagerkosten oder Vertragsstrafen gegenüber Spediteuren oder Kunden. Dies gilt unabhängig vom Grund der Verzögerung, insbesondere auch bei Produktionsverzögerungen, Zollproblemen oder fehlenden Frachtpapieren.

    5. Produktqualität und gesetzliche Anforderungen

    (1) Der Lieferant garantiert, dass alle gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen, gesetzlichen Anforderungen, den aktuellen Kaltenecker Qualitätsrichtlinien (im Anhang) entsprechen.

    (2) Der Lieferant sichert zu, dass alle gelieferten Produkte den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie dem Verpackungsgesetz (VerpackG).

    (3) Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferte Ware sowie deren Verpackung, Kennzeichnung, Zusammensetzung und Bestandteile frei von Rechten Dritter sind (z. B. Marken-, Patent- oder Geschmacksmusterrechte). Er stellt Kaltenecker Agrar im Falle von Ansprüchen Dritter vollständig frei.

    (4) Siehe auch die aktuellen Kaltenecker Qualitätsrichtlinien (im Anhang)

    6. Mängel, Rückgabe, Vertragsstrafe

    (1) Bei Abweichungen in der Qualität ist Kaltenecker Agrar berechtigt, die Annahme zu verweigern, die Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auszutauschen. In diesem Fall hat der Lieferant auch sämtliche angefallenen Transportkosten vollumfänglich zu übernehmen.

    (2) Der Lieferant haftet für alle Folgeschäden, die durch mangelhafte Lieferung entstehen.

    (3) Bei Verstoß gegen Qualitätsvorgaben, Etikettierungsvorgaben oder Lieferfristen ist Kaltenecker Agrar berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der betroffenen Lieferung geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.

    7. Produkthaftpflichtversicherung

    (1) Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall zu unterhalten.

    (2) Auf Anforderung ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen. Wird dieser nicht innerhalb von 10 Werktagen erbracht, ist Kaltenecker Agrar berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

    8. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

    (1) Der Gefahrenübergang erfolgt erst mit Übergabe am vereinbarten Erfüllungsort.

    (2) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden nicht anerkannt.

    9. Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation

    (1) Die Ware ist transportsicher, neutral und gesetzeskonform zu verpacken.

    (2) Die Verwendung von Logos, Markennamen oder Herstellerhinweisen Lieferanten/Produzenten ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist Kaltenecker berechtigt eine Vertragsstrafe von 10.000 € zu verlangen.

    (3) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Etiketten oder Lieferpapiere berechtigen zur Zurückweisung der Ware.

    10. Rechnungsstellung und Zahlung

    (1) Rechnungen sind elektronisch im PDF-Format an finance@kaltenecker-agrar.com zu senden.

    (2) Maßgeblich für die Zahlungsfrist ist der Eingang einer vollständig und korrekt ausgestellten Rechnung.

    (3) Kaltenecker Agrar zahlt ausschließlich auf Rechnung. Vorkasse ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers zulässig.

    11. Vertraulichkeit, Kundenschutz und Markenrechte

    (1) Sämtliche Informationen, Preise und Konditionen sind vertraulich zu behandeln.

    (2) Der Lieferant verpflichtet sich, keine Kunden von Kaltenecker Agrar direkt zu beliefern oder Angebote an zu dienen. Bei Verstoß haftet der Lieferant pauschal mit 10.000 EUR pro Fall.

    12. Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. In Streitfällen kann eine englische Übersetzung herangezogen werden.

    (2) Gerichtsstand ist München.

    (3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

    (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

    (5) Bei Widersprüchen zwischen diesen Einkaufsbedingungen und anderen Bedingungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen.