Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker
Karl-Marx-Ring 30, 81735 München
Stand: April 2025
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 4 Vertraulichkeit von Preisen und Konditionen
§ 5 Weiterverkauf nur mit Zustimmung
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Abtretung
II. Lieferung und Leistung
§ 7 Lieferung und Gefahrübergang
§ 8 Lieferung, Lieferverzögerung und Termine
§ 9 Teillieferungen
§ 10 Rücknahmeausschluss
III. Gewährleistung und Haftung
§ 11 Gewährleistung und Untersuchungspflicht
§ 12 Haftung
IV. Informations- und Schutzregelungen
§ 13 Markenschutz und Nutzungsrechte
§ 14 Verbindlichkeit von Lager- und Produktinformationen
§ 15 Kommunikation und Dokumentationspflicht
§ 16 Datenschutz
V. Schlussbestimmungen
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 18 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag über Direktgeschäft, elektronische Kommunikation oder über die Webseite www.kaltenecker-agrar.com zustande kommt.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform, durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Lieferung der Ware.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Schäden geltend zu machen.
(4) Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(5) Eine Verzögerung der Zahlung wegen Mängelrügen oder sonstigen Behauptungen ist ausgeschlossen. Der Kunde gerät bei Fristversäumnis automatisch in Verzug.
§ 4 Vertraulichkeit von Preisen und Konditionen
(1) Alle dem Kunden mitgeteilten Preise, Konditionen, Rabattvereinbarungen oder sonstige individuelle Vertragsbestandteile sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte – insbesondere an Mitbewerber, andere Kunden oder Lieferanten – ist ausdrücklich untersagt.
(3) Bei Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung behält sich der Verkäufer das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
§ 5 Weiterverkauf nur mit Zustimmung
(1) Die Weiterveräußerung der vom Verkäufer gelieferten Waren – insbesondere unter Verwendung des Namens „Kaltenecker“ oder der Originalverpackung – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers in Textform.
(2) Eine eigenständige Vermarktung, Wiederverpackung oder Preiskennzeichnung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(3) Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Verkäufer vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Abtretung
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Fall tritt der Kunde alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrages bereits jetzt an den Verkäufer ab; dieser nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts.
(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen Sicherheiten freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert 110 % der zu sichernden Forderung übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt beim Verkäufer.
(5) Der Kunde hat während des Eigentumsvorbehalts alle Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, mitzuteilen, Beschädigungen zu melden und Einsicht bzw. Begutachtung der Ware zu ermöglichen – auch durch Bereitstellung aktueller Bild- oder Videodokumentation.
§ 7 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt gemäß den jeweils vereinbarten Incoterms (z. B. EXW, DAP, CIF), sofern keine abweichende Regelung schriftlich getroffen wird.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen über, bei Verbrauchern mit Übergabe an den Kunden.
§ 8 Lieferung, Lieferverzögerung und Termine
(1) Alle vom Verkäufer genannten oder mit dem Kunden vereinbarten Liefertermine, Lieferfristen oder Lieferwochen (z. B. Kalenderwoche oder "innerhalb von 5 Werktagen") gelten – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – ausschließlich als unverbindliche Richtwerte.
(2) Der Verkäufer ist stets bestrebt, genannte Liefertermine einzuhalten. Lieferverzögerungen, die durch unvorhersehbare oder nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände verursacht werden (z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Produktionsverzögerungen, Rohstoffmangel, Transportprobleme, Streiks, Witterungseinflüsse), berechtigen den Verkäufer dazu, die Lieferung angemessen zu verschieben oder – im Falle dauerhafter Hinderung – vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatzlieferung erwachsen.
(3) Auch im Falle einer vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerung ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall – ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, auch verspätete Lieferungen anzunehmen, sofern sie noch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums erfolgen. Eine Verweigerung der Annahme wegen Terminüberschreitung ist nur bei ausdrücklich vereinbarten Fixterminen zulässig.
§ 9 Teillieferungen
(1) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(2) Jede Teillieferung gilt als selbstständige Lieferung im Sinne dieser AGB. Die Abrechnung erfolgt jeweils anteilig.
(3) Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Gesamtrückabwicklung des Vertrages, sofern die übrigen Teilleistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
§ 10 Rücknahmeausschluss
(1) Eine Rücknahme gelieferter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
• Fehlbestellung durch den Kunden
• Nichtverkauf der Ware durch den Kunden
• Änderungen im betrieblichen Bedarf des Kunden
• Preisveränderungen nach Vertragsschluss
(3) Eine Rücknahme kann nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen. In solchen Fällen trägt der Kunde sämtliche Rücktransport-, Prüf- und Wiedereinlagerungskosten.
§ 11 Gewährleistung und Untersuchungspflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Unternehmer gilt ergänzend:
• Maßgeblich ist ausschließlich die im Angebot oder Vertrag beschriebene Beschaffenheit. Farbe, Geruch oder subjektive Wahrnehmungen stellen keine Mängel dar.
• Maßangaben wie Länge, Durchmesser oder Gewicht gelten als Circa-Werte mit Toleranzgrenzen.
• Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen in Textform zu rügen.
• Verdeckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, spätestens jedoch ab Öffnung der Verpackung, in Textform anzuzeigen.
• Die Durchführung einer Laboruntersuchung ist bei Verdacht auf Qualitätsmängel verpflichtend. Die Kosten trägt der Kunde, es sei denn, der Befund bestätigt den Mangel – dann trägt der Verkäufer die Kosten.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach zweimaligem Fehlschlag kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung der vom Verkäufer vorgegebenen Lagerbedingungen, deren Kenntnisnahme und Akzeptanz bei jeder Bestellung vorausgesetzt wird. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung obliegt dem Kunden.
(5) Verdeckte Mängel bei Sackware oder Big Bags – insbesondere Feuchtigkeit, Schimmelbildung, mikrobieller Verderb, Fremdkörper, staubige oder verklumpte Struktur sowie Abweichungen in Farbe, Geruch oder Zusammensetzung – gelten als rechtzeitig gerügt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Öffnung der Verpackung in Textform angezeigt werden. Diese Frist beginnt mit dem ersten physischen Zugriff auf die Ware. Die Pflicht zur sachgerechten Lagerung bis zum Zeitpunkt der Öffnung liegt beim Kunden.
Für Mängel, die auf eine unsachgemäße Lagerung oder eine Überschreitung der zulässigen Lagerdauer zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer ausdrücklich keine Haftung. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Lagerung liegt beim Kunden.
(6) Für alle Produkte des Verkäufers gelten folgende verbindliche Lagerungsvorgaben:
• Das Produkt Pellsoft ist bei geeigneter Lagerung max. 2 Monate haltbar.
• Granulat / Granupollo /horse max. 3 Wochen ab Lieferdatum
• Futtermittel: max. 6 Monate
• Zeolithprodukte ohne Zusätze: 3 Jahre
• Zeolithprodukte mit ätherischen Ölen/Pheromonen: max. 6 Monate
• Lagerung: stets trocken, gut belüftet, nicht im Freien, auf Paletten, vor Sonne und Kondensfeuchte geschützt.
§ 12 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Zweckentfremdung oder eigenmächtiger Veränderung der Ware übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
(5) Die durchgängige Verfügbarkeit von Webdiensten oder E-Mail-Kommunikation kann technisch nicht garantiert werden.
§ 13 Markenschutz und Nutzungsrechte
(1) Die Bezeichnungen „Kaltenecker“, „Pellsoft“, „Granupollo“, „Klino“, „Granuhorse“ , „Pelluz“, „Brixx“, „Pellmis“ sowie alle Produktnamen welche die Vorsilben Klino enthalten, z.B. klinoPRO, klinoTERRA und viele weitere. Ebenso die Bezeichnung amoSTOP milbEX und weiteren vom Verkäufer verwendeten oder geschützten Produkt- und Markennamen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen dem gewerblichen Schutz.
(2) Eine Nutzung dieser Bezeichnungen – insbesondere zu Werbezwecken, in Preislisten, Webshops, sozialen Medien oder als Bestandteil von Produktbeschreibungen – ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
(3) Dies gilt auch für die Verwendung von Bildmaterial, Texten, technischen Beschreibungen und Etiketten, die vom Verkäufer bereitgestellt oder veröffentlicht wurden.
(4) Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Verkäufer rechtliche Schritte, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, ausdrücklich vor.
§ 14 Verbindlichkeit von Lager- und Produktinformationen
(1) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Lagerhinweise, Produktspezifikationen, Etiketteninformationen und technischen Anleitungen sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
(2) Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, diese Informationen zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
(3) Die Nichtbeachtung der Lagerhinweise schließt Gewährleistungsansprüche aus. Die ordnungsgemäße Lagerung ist im Zweifelsfall durch den Kunden nachzuweisen.
§ 15 Kommunikation und Dokumentationspflicht
(1) Der Verkäufer ist vollständig digitalisiert. Rechnungen und alle relevanten Dokumente sind ausschließlich im PDF-Format per E-Mail an die folgenden Adressen zu senden:
• finance@kaltenecker-agrar.com – Buchhaltung
• transport@kaltenecker-agrar.com – Transportabwicklung
• sales@kaltenecker-agrar.com – Verkaufsabwicklung
• purchase@kaltenecker-agrar.com – Einkauf
(2) Postalische Zusendungen, insbesondere Rechnungen oder Transportpapiere, gelten als nicht zugestellt und werden nicht bearbeitet.
§ 16 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß DSGVO verarbeitet.
(2) Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung.
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Als Verhandlungs-, Kommunikations-, Vertrags- und Rechtssprache wird Deutsch festgelegt.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker
Karl-Marx-Ring 30, 81735 München
Stand: April 2025
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 4 Vertraulichkeit von Preisen und Konditionen
§ 5 Weiterverkauf nur mit Zustimmung
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Abtretung
II. Lieferung und Leistung
§ 7 Lieferung und Gefahrübergang
§ 8 Lieferung, Lieferverzögerung und Termine
§ 9 Teillieferungen
§ 10 Rücknahmeausschluss
III. Gewährleistung und Haftung
§ 11 Gewährleistung und Untersuchungspflicht
§ 12 Haftung
IV. Informations- und Schutzregelungen
§ 13 Markenschutz und Nutzungsrechte
§ 14 Verbindlichkeit von Lager- und Produktinformationen
§ 15 Kommunikation und Dokumentationspflicht
§ 16 Datenschutz
V. Schlussbestimmungen
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 18 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Vitus Karlheinz Johann Kaltenecker (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag über Direktgeschäft, elektronische Kommunikation oder über die Webseite www.kaltenecker-agrar.com zustande kommt.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform, durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Lieferung der Ware.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Schäden geltend zu machen.
(4) Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(5) Eine Verzögerung der Zahlung wegen Mängelrügen oder sonstigen Behauptungen ist ausgeschlossen. Der Kunde gerät bei Fristversäumnis automatisch in Verzug.
§ 4 Vertraulichkeit von Preisen und Konditionen
(1) Alle dem Kunden mitgeteilten Preise, Konditionen, Rabattvereinbarungen oder sonstige individuelle Vertragsbestandteile sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte – insbesondere an Mitbewerber, andere Kunden oder Lieferanten – ist ausdrücklich untersagt.
(3) Bei Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung behält sich der Verkäufer das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
§ 5 Weiterverkauf nur mit Zustimmung
(1) Die Weiterveräußerung der vom Verkäufer gelieferten Waren – insbesondere unter Verwendung des Namens „Kaltenecker“ oder der Originalverpackung – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers in Textform.
(2) Eine eigenständige Vermarktung, Wiederverpackung oder Preiskennzeichnung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(3) Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Verkäufer vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Abtretung
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Fall tritt der Kunde alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsbetrages bereits jetzt an den Verkäufer ab; dieser nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts.
(4) Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen Sicherheiten freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert 110 % der zu sichernden Forderung übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt beim Verkäufer.
(5) Der Kunde hat während des Eigentumsvorbehalts alle Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, mitzuteilen, Beschädigungen zu melden und Einsicht bzw. Begutachtung der Ware zu ermöglichen – auch durch Bereitstellung aktueller Bild- oder Videodokumentation.
§ 7 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt gemäß den jeweils vereinbarten Incoterms (z. B. EXW, DAP, CIF), sofern keine abweichende Regelung schriftlich getroffen wird.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen über, bei Verbrauchern mit Übergabe an den Kunden.
§ 8 Lieferung, Lieferverzögerung und Termine
(1) Alle vom Verkäufer genannten oder mit dem Kunden vereinbarten Liefertermine, Lieferfristen oder Lieferwochen (z. B. Kalenderwoche oder "innerhalb von 5 Werktagen") gelten – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – ausschließlich als unverbindliche Richtwerte.
(2) Der Verkäufer ist stets bestrebt, genannte Liefertermine einzuhalten. Lieferverzögerungen, die durch unvorhersehbare oder nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände verursacht werden (z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Produktionsverzögerungen, Rohstoffmangel, Transportprobleme, Streiks, Witterungseinflüsse), berechtigen den Verkäufer dazu, die Lieferung angemessen zu verschieben oder – im Falle dauerhafter Hinderung – vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatzlieferung erwachsen.
(3) Auch im Falle einer vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerung ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall – ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, auch verspätete Lieferungen anzunehmen, sofern sie noch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums erfolgen. Eine Verweigerung der Annahme wegen Terminüberschreitung ist nur bei ausdrücklich vereinbarten Fixterminen zulässig.
§ 9 Teillieferungen
(1) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(2) Jede Teillieferung gilt als selbstständige Lieferung im Sinne dieser AGB. Die Abrechnung erfolgt jeweils anteilig.
(3) Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Gesamtrückabwicklung des Vertrages, sofern die übrigen Teilleistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
§ 10 Rücknahmeausschluss
(1) Eine Rücknahme gelieferter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
• Fehlbestellung durch den Kunden
• Nichtverkauf der Ware durch den Kunden
• Änderungen im betrieblichen Bedarf des Kunden
• Preisveränderungen nach Vertragsschluss
(3) Eine Rücknahme kann nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen. In solchen Fällen trägt der Kunde sämtliche Rücktransport-, Prüf- und Wiedereinlagerungskosten.
§ 11 Gewährleistung und Untersuchungspflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Unternehmer gilt ergänzend:
• Maßgeblich ist ausschließlich die im Angebot oder Vertrag beschriebene Beschaffenheit. Farbe, Geruch oder subjektive Wahrnehmungen stellen keine Mängel dar.
• Maßangaben wie Länge, Durchmesser oder Gewicht gelten als Circa-Werte mit Toleranzgrenzen.
• Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen in Textform zu rügen.
• Verdeckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, spätestens jedoch ab Öffnung der Verpackung, in Textform anzuzeigen.
• Die Durchführung einer Laboruntersuchung ist bei Verdacht auf Qualitätsmängel verpflichtend. Die Kosten trägt der Kunde, es sei denn, der Befund bestätigt den Mangel – dann trägt der Verkäufer die Kosten.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach zweimaligem Fehlschlag kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung der vom Verkäufer vorgegebenen Lagerbedingungen, deren Kenntnisnahme und Akzeptanz bei jeder Bestellung vorausgesetzt wird. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung obliegt dem Kunden.
(5) Verdeckte Mängel bei Sackware oder Big Bags – insbesondere Feuchtigkeit, Schimmelbildung, mikrobieller Verderb, Fremdkörper, staubige oder verklumpte Struktur sowie Abweichungen in Farbe, Geruch oder Zusammensetzung – gelten als rechtzeitig gerügt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Öffnung der Verpackung in Textform angezeigt werden. Diese Frist beginnt mit dem ersten physischen Zugriff auf die Ware. Die Pflicht zur sachgerechten Lagerung bis zum Zeitpunkt der Öffnung liegt beim Kunden.
Für Mängel, die auf eine unsachgemäße Lagerung oder eine Überschreitung der zulässigen Lagerdauer zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer ausdrücklich keine Haftung. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Lagerung liegt beim Kunden.
(6) Für alle Produkte des Verkäufers gelten folgende verbindliche Lagerungsvorgaben:
• Das Produkt Pellsoft ist bei geeigneter Lagerung max. 2 Monate haltbar.
• Granulat / Granupollo /horse max. 3 Wochen ab Lieferdatum
• Futtermittel: max. 6 Monate
• Zeolithprodukte ohne Zusätze: 3 Jahre
• Zeolithprodukte mit ätherischen Ölen/Pheromonen: max. 6 Monate
• Lagerung: stets trocken, gut belüftet, nicht im Freien, auf Paletten, vor Sonne und Kondensfeuchte geschützt.
§ 12 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Zweckentfremdung oder eigenmächtiger Veränderung der Ware übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
(5) Die durchgängige Verfügbarkeit von Webdiensten oder E-Mail-Kommunikation kann technisch nicht garantiert werden.
§ 13 Markenschutz und Nutzungsrechte
(1) Die Bezeichnungen „Kaltenecker“, „Pellsoft“, „Granupollo“, „Klino“, „Granuhorse“ , „Pelluz“, „Brixx“, „Pellmis“ sowie alle Produktnamen welche die Vorsilben Klino enthalten, z.B. klinoPRO, klinoTERRA und viele weitere. Ebenso die Bezeichnung amoSTOP milbEX und weiteren vom Verkäufer verwendeten oder geschützten Produkt- und Markennamen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen dem gewerblichen Schutz.
(2) Eine Nutzung dieser Bezeichnungen – insbesondere zu Werbezwecken, in Preislisten, Webshops, sozialen Medien oder als Bestandteil von Produktbeschreibungen – ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
(3) Dies gilt auch für die Verwendung von Bildmaterial, Texten, technischen Beschreibungen und Etiketten, die vom Verkäufer bereitgestellt oder veröffentlicht wurden.
(4) Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Verkäufer rechtliche Schritte, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, ausdrücklich vor.
§ 14 Verbindlichkeit von Lager- und Produktinformationen
(1) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Lagerhinweise, Produktspezifikationen, Etiketteninformationen und technischen Anleitungen sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
(2) Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, diese Informationen zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
(3) Die Nichtbeachtung der Lagerhinweise schließt Gewährleistungsansprüche aus. Die ordnungsgemäße Lagerung ist im Zweifelsfall durch den Kunden nachzuweisen.
§ 15 Kommunikation und Dokumentationspflicht
(1) Der Verkäufer ist vollständig digitalisiert. Rechnungen und alle relevanten Dokumente sind ausschließlich im PDF-Format per E-Mail an die folgenden Adressen zu senden:
• finance@kaltenecker-agrar.com – Buchhaltung
• transport@kaltenecker-agrar.com – Transportabwicklung
• sales@kaltenecker-agrar.com – Verkaufsabwicklung
• purchase@kaltenecker-agrar.com – Einkauf
(2) Postalische Zusendungen, insbesondere Rechnungen oder Transportpapiere, gelten als nicht zugestellt und werden nicht bearbeitet.
§ 16 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß DSGVO verarbeitet.
(2) Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung.
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Als Verhandlungs-, Kommunikations-, Vertrags- und Rechtssprache wird Deutsch festgelegt.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.